Zugewinngemeinschaft: Immobilien fair aufteilen
Zugewinngemeinschaft und Immobilien: Was bei Scheidung wichtig ist
Bei einer Scheidung greift in den meisten Fällen der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei werden Vermögenswerte, die während der Ehe erworben wurden, zwischen den Partnern aufgeteilt. Besonders bei Immobilien kann die Berechnung des Zugewinns komplex sein. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen.
Wie funktioniert der Zugewinnausgleich?
Der Zugewinn errechnet sich aus dem Endvermögen abzüglich des Anfangsvermögens eines jeden Ehepartners. Der Stichtag für diese Berechnung ist die Zustellung des Scheidungsantrags. Hat ein Partner während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut als der andere, steht dem weniger begünstigten Partner die Hälfte der Differenz zu.
Immobilien im Zugewinnausgleich
Im Vergleich zu Geldvermögen oder Wertpapieren erfordert die Bewertung von Immobilien eine fundierte Wertermittlung. Dies ist notwendig, um Wertsteigerungen korrekt zu berechnen und den Zugewinn präzise zu ermitteln.
- Wertermittlungsgutachten: Ein Gutachten liefert eine zuverlässige Grundlage für die Berechnung. Die Kosten liegen je nach Immobilie zwischen 1.500 und 3.000 Euro.
- Wertsteigerung: Auch Grundstücke, die während der Ehe an Wert gewonnen haben, zählen zum Zugewinn. Beispielsweise wird die Umwidmung eines landwirtschaftlichen Grundstücks in Bauland als Wertsteigerung berücksichtigt.
- Kaufwertmindernde Faktoren: Altersbedingte Abnutzung und Inflation können den realen Wert beeinflussen und müssen in die Berechnung einfließen.
Ausnahmen beim Zugewinnausgleich
Nicht alle Vermögenswerte werden im Zugewinn berücksichtigt. Einige zählen zum sogenannten „privilegierten Erwerb“ und bleiben außen vor:
- Erbschaften: Vermögenswerte, die ein Partner während der Ehe geerbt hat, gehören zum Anfangsvermögen.
- Schenkungen: Geschenke, die ein Partner von Dritten erhalten hat, sind ebenfalls ausgenommen.
Warum eine Wertermittlung wichtig ist
Ein Gutachten zur Wertermittlung Ihrer Immobilie schafft Klarheit und liefert eine belastbare Grundlage für die Berechnung des Zugewinns. Es ist besonders hilfreich, wenn ein Partner die Immobilie behalten und den anderen auszahlen möchte.
Fazit: Klare Regelungen für den Zugewinnausgleich
Die Berechnung des Zugewinns und der Umgang mit Immobilien erfordern sorgfältige Planung und fundierte Beratung. Mit einer klaren Strategie und professioneller Unterstützung können Sie eine faire Aufteilung sicherstellen.
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Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
Hinweis: Dieser Text dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte lassen Sie sich bei individuellen Fragen von einem Experten beraten.