Was Sie als Teil einer Erbengemeinschaft beachten mĂŒssen

Erbengemeinschaft

Erbengemeinschaft: Wenn mehrere Personen eine Immobilie erben

Erben Sie eine Immobilie nicht alleine, sondern gemeinsam mit Geschwistern, Stiefkindern oder anderen Verwandten, so bilden Sie eine Erbengemeinschaft. Dies bedeutet, dass jede Entscheidung rund um die Immobilie gemeinsam getroffen werden muss. Im Gegensatz zur Alleinerbschaft, bei der ein Einzelner frei entscheiden kann, sind hier Abstimmungen erforderlich – was hĂ€ufig zu Konflikten fĂŒhrt.

Herausforderungen in der Erbengemeinschaft

  • Mehrere Parteien: Je mehr Miterben beteiligt sind, desto schwieriger und zeitaufwendiger sind die Abstimmungsprozesse.
  • Geografische Distanz: Leben die Erben in unterschiedlichen StĂ€dten oder LĂ€ndern, wird die Kommunikation noch komplizierter.
  • Einstimmigkeit bei grundlegenden Entscheidungen: Soll die Immobilie verkauft werden, muss die Gemeinschaft geschlossen zustimmen. Dies erschwert hĂ€ufig schnelle Lösungen.

Rechte und Pflichten in der Erbengemeinschaft

Bei grundlegenden Maßnahmen, wie dem Verkauf einer Immobilie, ist Einstimmigkeit erforderlich. Bei alltĂ€glichen Entscheidungen rund um die Verwaltung, etwa kleinere Reparaturen oder Instandhaltungsarbeiten, reicht eine Mehrheitsentscheidung aus. In dringenden FĂ€llen (z. B. ein undichtes Dach) darf jeder Miterbe selbststĂ€ndig handeln, um weitere SchĂ€den zu verhindern. Die Mieteinnahmen werden nach den Erbanteilen den jeweiligen Erben zugerechnet.

Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Die Erbengemeinschaft besteht so lange, bis sie vollstĂ€ndig aufgelöst wird. Dies kann geschehen, indem die Erbmasse unter den Erben aufgeteilt wird. Um eine faire Verteilung zu gewĂ€hrleisten, sollte der Wert der Immobilie von einem unabhĂ€ngigen Gutachter ermittelt werden. Online-Rechner dienen allenfalls als grobe Orientierung und eignen sich nicht als Grundlage fĂŒr verbindliche Absprachen oder VertrĂ€ge.

Endet die Erbengemeinschaft, wenn ein Erbe ausscheidet oder verstirbt, kann der verbliebene Miterbe zum Alleinerben werden.

Unsicher, wie Sie als Erbengemeinschaft mit dem Erbe verfahren sollen? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne. đŸ“©
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Robert SchĂŒĂŸler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
IMMOBILIENBEWERTUNG
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