Notartermin beim Immobilienverkauf: Ablauf & Tipps

Der Notartermin beim Immobilienverkauf: Ablauf, Aufgaben und Tipps

Der Verkauf einer Immobilie ist eine große Entscheidung und mit vielen Formalitäten verbunden. Damit alles reibungslos und rechtlich sicher abläuft, schreibt der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags vor. Der Notar fungiert als neutraler Fachmann und schützt beide Parteien vor übereilten Entscheidungen. Hier erfahren Sie, wie der Notartermin abläuft, welche Aufgaben der Notar hat und welche Unterlagen Sie benötigen.

Warum ist der Notar beim Immobilienverkauf unverzichtbar?

Der Kaufvertrag für eine Immobilie wird erst durch die notarielle Beurkundung rechtswirksam. Der Notar übernimmt dabei folgende Aufgaben:

  • Er belehrt und informiert beide Vertragsparteien über ihre Rechte und Pflichten.
  • Er stellt sicher, dass der Vertrag rechtlich korrekt ist und keine Partei benachteiligt wird.
  • Er übernimmt den Schriftverkehr mit Behörden, z. B. beim Grundbuchamt.
  • Er schützt den Verkäufer vor Risiken, indem er einen Zwangsvollstreckungstitel erstellt, falls der Käufer nicht zahlt.

Ein Notar sorgt somit für Sicherheit und Transparenz bei der Abwicklung des Immobilienverkaufs.

Welche Unterlagen benötigt der Notar?

Damit der Notartermin reibungslos verläuft, sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:

  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
  • Übergabetermin der Immobilie
  • Sachmängelangaben (falls vorhanden)
  • Grundbuchauszug zur Klärung der Eigentumsverhältnisse
  • Persönliche Angaben aller Vertragsparteien

Ablauf des Notartermins

Der Notartermin selbst besteht aus mehreren Schritten:

  1. Verlesen des Kaufvertrags: Der Notar liest den Vertrag vollständig vor und erklärt alle Klauseln.
  2. Letzte Änderungen: Hier haben beide Parteien die Möglichkeit, Änderungswünsche einzubringen.
  3. Unterzeichnung des Vertrags: Nach Klärung aller Fragen wird der Kaufvertrag unterzeichnet.
  4. Einreichung beim Grundbuchamt: Der Notar sorgt dafür, dass der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird.

Tipp: Nutzen Sie die Beratungspflicht des Notars. Diese ist in den Notarkosten enthalten und bietet Ihnen die Möglichkeit, offene Fragen zu klären.

Mit oder ohne Makler: Der Unterschied

Wenn Sie Ihre Immobilie ohne Makler verkaufen, sind meist mehrere Notartermine notwendig. Ein Makler sorgt hingegen dafür, dass alle Unterlagen vorab geprüft werden und nur ein Beurkundungstermin erforderlich ist. Das spart Zeit und reduziert den Aufwand.

Vortermin für mehr Sicherheit

Auf Wunsch kann der Notar einen Vortermin ansetzen, bei dem ein Vertragsentwurf erstellt und die Details mit allen Parteien besprochen werden. Dies sorgt für zusätzliche Klarheit vor dem finalen Notartermin.

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Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
IMMOBILIENBEWERTUNG
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Foto: © djedzura