So kĂśnnen Sie Ihre geerbte Immobilie selbst nutzen

Geerbte Immobilie selbst nutzen: Steuerliche Vorteile und wichtige Schritte

Wer als Ehe- oder eingetragener Lebenspartner eine Immobilie von seinem verstorbenen Partner erbt und diese selbst bewohnt, ist in der Regel von der Erbschaftsteuer befreit. Allerdings mĂźssen Sie das Objekt mindestens zehn Jahre selbst nutzen und dĂźrfen es in diesem Zeitraum nicht vermieten. Ausnahmen gelten bei einem notwendigen Umzug in ein Pflegeheim. FĂźr Kinder und andere Erben gelten hingegen andere steuerrechtliche Regelungen.

Allein erben oder Teil einer Erbengemeinschaft?

Ob Sie die Immobilie allein erben oder mit weiteren Verwandten teilen, macht einen großen Unterschied. Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben gemeinsam entscheiden, wie das geerbte Haus oder die Wohnung genutzt wird. Wenn Sie selbst einziehen möchten, sind grundsätzlich zwei Optionen denkbar:

  • Mietvertrag abschließen: Sie ziehen als Mieter ein und vereinbaren eine Miete mit der Erbengemeinschaft.
  • Miterben auszahlen: Sie erwerben die Immobilie vollständig, indem Sie die Miterben anteilig auszahlen. Dazu ist eine fundierte Wertermittlung notwendig.

Wertermittlung und Finanzierung

Lassen Sie den Wert der geerbten Immobilie von einem unabhängigen Sachverständigen oder erfahrenen Immobilienmakler festlegen. Dieser Wert dient als Grundlage fßr die Auszahlung an die Miterben. Um die erforderliche Summe aufzubringen, kÜnnen Sie die geerbte Immobilie oder eine bereits vorhandene Immobilie mit einer Hypothek belasten.

Sanierungsmaßnahmen vor dem Einzug

Die meisten geerbten Immobilien sind nicht mehr auf dem neuesten Stand. Modernisierungen an Dach, Fenstern oder der Heizungsanlage kÜnnen erforderlich sein. Zudem entsprechen die Grundrisse älterer Häuser oft nicht mehr den heutigen Wohnansprßchen. Offene Raumkonzepte sind beliebt, was häufig den Abriss von Wänden, das Einziehen von Stahlträgern und die Neugestaltung von Fenstern und Zugängen erforderlich macht. Auch der Garten kann ßberarbeitet werden, um ihn wieder ansprechend zu gestalten.

Fazit: Vorbereitung ist alles

Das selbständige Nutzen einer geerbten Immobilie kann finanziell und steuerlich lohnend sein. Voraussetzung ist jedoch eine sorgfältige Planung – von der Wertermittlung über die Finanzierung bis hin zu notwendigen Sanierungen.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Sanierung oder beim Auflösen der Erbgemeinschaft? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne. 📩
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Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
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