Nebenkosten beim Hausverkauf: Das müssen Sie einplanen

Immobilie verkaufen: Diese Nebenkosten sollten Sie einplanen

Ein Hausverkauf verspricht oft einen hohen Gewinn. Doch vielen Eigentümern ist nicht bewusst, dass auch beim Verkauf einer Immobilie zusätzliche Kosten entstehen. Von wichtigen Unterlagen über Notarkosten bis hin zu möglichen Steuern – hier erfahren Sie, mit welchen Ausgaben Sie rechnen müssen und wie Sie diese minimieren können.

1. Wichtige Unterlagen für den Hausverkauf

Einige Dokumente sind für den Verkauf Ihrer Immobilie zwingend erforderlich. Dazu gehören:

  • Energieausweis: Fehlender Energieausweis kann ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro nach sich ziehen.
    Verbrauchsausweis: ca. 50–100 Euro
    Bedarfsausweis: ca. 400–500 Euro
  • Grundbuchauszug: Kosten ca. 10 Euro (beglaubigte Kopie: 20 Euro)
  • Flurkarte: Je nach Gemeinde 11–55 Euro
  • Baupläne und Flächenberechnungen: Kosten variieren zwischen 5 und 100 Euro

2. Immobilienbewertung: Wie viel ist Ihr Haus wert?

Eine professionelle Wertermittlung hilft Ihnen, den optimalen Verkaufspreis zu bestimmen. Ein ausführliches Wertgutachten kann bis zu 2.000 Euro kosten. Tipp: Ein Makler bietet die Immobilienbewertung oft kostenlos im Rahmen seines Services an.

3. Grundschuld löschen: Kosten beim Notar

Ist Ihre Immobilie noch mit einer Grundschuld belastet, muss diese gelöscht werden. Dafür fallen Notar- und Grundbuchkosten an:

  • Notarkosten: 0,2 % der Grundschuld
  • Grundbuchamt: gleiche Höhe wie die Notarkosten

Beispiel: Bei einer Grundschuld von 150.000 Euro betragen die Gesamtkosten ca. 600 Euro.

4. Vorfälligkeitsentschädigung: Kreditablösung bei Verkauf

Wurde der Hauskredit noch nicht vollständig abbezahlt, kann die Bank bei vorzeitiger Auflösung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach:

  • Restlaufzeit des Kredits
  • Nominalzins des Kredits
  • Aktuellem Zinsniveau

Je länger die Restlaufzeit und je höher der Zinsschaden, desto höher fällt die Entschädigung aus.

5. Spekulationssteuer: Steuer beim Immobilienverkauf

Ob und in welcher Höhe Spekulationssteuer anfällt, hängt von der Nutzung der Immobilie ab:

  • Selbstgenutzte Immobilie: Verkauf bleibt steuerfrei, wenn Sie die Immobilie in den letzten drei Jahren selbst bewohnt haben.
  • Vermietete Immobilie: Verkauf vor Ablauf der zehnjährigen Frist führt zur Steuerpflicht.

Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Gewinn und Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz.

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Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
IMMOBILIENBEWERTUNG
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Lassen Sie sich bei individuellen Fragen von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten.