Scheidung und Immobilie: Optionen für Paare
Scheidung und gemeinsame Immobilie: Ihre Möglichkeiten
Wenn Paare sich scheiden lassen und eine gemeinsame Immobilie besitzen, stellt sich oft die Frage, wie mit dem Eigentum verfahren werden soll. Die Antwort hängt von vielen Faktoren ab, wie den Eigentumsanteilen, der finanziellen Situation und ob Kinder betroffen sind. Hier erfahren Sie die wichtigsten Optionen für den Umgang mit einer Immobilie bei Scheidung.
1. Ein Partner bleibt in der Immobilie wohnen
In diesem Fall bleibt ein Partner mit den Kindern in der Immobilie wohnen, während der andere auszieht. Die Partner können klären:
- Ob Miete an den ausgezogenen Partner gezahlt werden muss.
- Ob die Mietzahlungen mit der Hypothek oder Unterhaltskosten verrechnet werden können.
Diese Option erfordert oft rechtliche Unterstützung, um beide Seiten abzusichern.
2. Auszahlen des ausgezogenen Partners
Möchte ein Partner die Immobilie übernehmen, kann der andere Partner ausgezahlt werden. Beispiel:
- Immobilienwert: 300.000 Euro
- Restschuld: 200.000 Euro
- Bereits abbezahlt: 100.000 Euro
- Auszahlung: 50.000 Euro
Voraussetzung: Der verbleibende Partner kann die laufenden Kredite alleine finanzieren.
3. Übertragung auf die Kinder
Die Immobilie kann als Vorerbe oder Schenkung auf die Kinder übertragen werden. Der verbleibende Partner wohnt mit den Kindern weiterhin darin. Diese Option eignet sich besonders bei Familien mit nur einem Kind, da Geschwister später Streitigkeiten über das Eigentum haben könnten.
4. Teilung der Immobilie in zwei Wohnungen
Eine Teilung in zwei Wohneinheiten ist möglich, wenn beide Partner weiterhin in der Nähe wohnen möchten. Dazu sind eine Genehmigung der Gemeinde und ein Eintrag im Grundbuch erforderlich. Diese Option setzt eine gute Beziehung zwischen den Partnern voraus.
5. Vermietung der Immobilie
Wenn beide Partner ausziehen möchten, kann die Immobilie vermietet werden. Die Mieteinnahmen werden geteilt. Diese Option ist attraktiv, wenn die Immobilie später von einem der Kinder genutzt werden soll.
6. Verkauf der Immobilie
Der Verkauf ist die beliebteste Option bei einer Scheidung. Der Erlös wird hälftig geteilt, und beide Partner können mit ihrem Anteil einen Neuanfang starten. Eine professionelle Immobilienbewertung ist entscheidend, um einen fairen Preis zu erzielen.
7. Teilungsversteigerung
Können sich die Partner nicht einigen, bleibt oft nur die Teilungsversteigerung. Diese wird vom Amtsgericht durchgeführt, bringt jedoch meist einen geringeren Erlös als ein regulärer Verkauf. Diese Option sollte nur als letzte Lösung betrachtet werden.
Fazit: Die richtige Entscheidung treffen
Jede Situation ist einzigartig, und die Wahl der besten Option hängt von den individuellen Umständen ab. Eine frühzeitige Beratung durch Experten hilft, Streit zu vermeiden und eine faire Lösung zu finden.
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Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
Hinweis: Dieser Text dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte lassen Sie sich bei individuellen Fragen von einem Experten beraten.