Klimapaket 2024: Neue Regelungen fĂŒr Immobilienbesitzer đ±
Das Klimapaket: VerĂ€nderungen fĂŒr Hausbesitzer
Im November wurde das Klimapaket beschlossen, um den CO2-AusstoĂ in Deutschland zu reduzieren. Auch Wohnen und Bauen sollen kĂŒnftig klimaschonender gestaltet werden. Bereits in diesem Jahr treten erste Ănderungen in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf Immobilienbesitzer haben.
Wie GebÀude zum Klimaschutz beitragen können
GebĂ€ude in Deutschland sind fĂŒr 14 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich. Heizung und Warmwasser machen dabei 26 Prozent der gesamten Energie aus. Bis 2030 soll der CO2-AusstoĂ des GebĂ€udesektors von 132 auf 70 Tonnen gesenkt werden. Dies soll durch folgende MaĂnahmen erreicht werden:
- SanierungsmaĂnahmen: Austausch alter Fenster, DĂ€mmung von DĂ€chern und WĂ€nden.
- Steuerliche Anreize: Bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten können ĂŒber drei Jahre steuerlich geltend gemacht werden.
- KfW-Förderprogramme: Erhöhung der Förderung um 10 Prozent.
Neue Regelungen fĂŒr Heizungen
Besonders bei Heizungen gibt es strikte Vorgaben:
- Ălheizungen dĂŒrfen in Neubauten nicht mehr installiert werden.
- Heizungen, die Ă€lter als 30 Jahre sind, mĂŒssen ersetzt werden.
- 40-prozentige Förderung fĂŒr klimafreundliche Heizsysteme oder hybride Gasheizungen.
- Leasingprogramme fĂŒr Haushalte mit geringerem Einkommen.
FĂŒr alte Ălheizungen kann sich der Austausch finanziell lohnen, insbesondere bei Reparaturen wie einem neuen Tank oder Brenner.
Steigende Energiepreise und neue Beratungspflichten
Die CO2-Bepreisung wird die Heizölpreise bis 2030 um rund 30 Prozent und Erdgaspreise um 20 Prozent erhöhen. Gleichzeitig soll die Strompreiszulage fĂŒr erneuerbare Energien sinken, was Haushalten jedoch nur geringe Einsparungen bringt. ZusĂ€tzlich wird bei einem EigentĂŒmerwechsel eine obligatorische Energieberatung eingefĂŒhrt, die durch Förderungen finanziert wird.
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Robert SchĂŒĂler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Fall von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater prĂŒfen.