Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020

Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020 – Was Immobilienbesitzer wissen sollten

Am 1. November 2020 trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft und bündelt erstmals verschiedene Regelungen zur Energieeffizienz von Gebäuden in einem einheitlichen Gesetz. Ziel des GEG ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den Klimaschutz voranzutreiben, indem es Vorgaben aus der Energieeinsparverordnung (EnEV), dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) zusammenführt. Für Immobilienbesitzer, Verkäufer und Makler bringt das Gesetz nicht nur bekannte Vorschriften, sondern auch einige wichtige Neuerungen, die es zu beachten gilt.

Die wichtigsten Neuerungen des GEG
Während viele Regelungen aus den vorherigen Gesetzen übernommen wurden, enthält das GEG auch neue Vorgaben, die insbesondere für den Immobilienmarkt relevant sind:

  • Einführung von Erneuerbare-Energien-Pflichten: Neubauten müssen ab sofort einen Mindestanteil ihres Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken. Dies kann etwa durch den Einsatz von Solarthermie, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen erfolgen.
  • Verschärfte Anforderungen an Energieausweise: Der Energieausweis muss künftig noch detaillierter sein. Beispielsweise sind spezifische CO₂-Emissionen des Gebäudes anzugeben. Zudem wird die Bedeutung des Ausweises bei Verkaufs- und Vermietungsprozessen weiter gestärkt, da er potenziellen Käufern oder Mietern spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden muss.
  • Regelungen für den Austausch alter Heizkessel: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und nicht den neuesten Standards entsprechen, müssen ausgetauscht werden. Dies betrifft vor allem Standardkessel, die vor 1991 installiert wurden.
  • Primärenergiefaktor für Strom: Der Primärenergiefaktor für Strom wurde auf 1,8 reduziert, was die Nutzung von elektrischen Heizsystemen wie Wärmepumpen attraktiver macht.

Was bedeutet das für Immobilienbesitzer?
Für Eigentümer ist es entscheidend, die Anforderungen des GEG zu kennen, insbesondere wenn Modernisierungen oder ein Verkauf anstehen. Ein nicht den Vorgaben entsprechendes Gebäude kann seinen Wert auf dem Markt verlieren, da Käufer zunehmend auf Energieeffizienz achten. Maßnahmen wie die Verbesserung der Wärmedämmung, der Einbau moderner Heizsysteme oder die Nutzung erneuerbarer Energien können dazu beitragen, die Immobilie attraktiver und zukunftssicher zu machen.

Relevanz für Verkäufer und Makler
Verkäufer und Makler müssen sicherstellen, dass die Anforderungen des GEG erfüllt sind, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Der Energieausweis spielt hierbei eine zentrale Rolle. Er muss vollständig und korrekt sein, um potenziellen Käufern oder Mietern alle notwendigen Informationen zur Energieeffizienz des Gebäudes bereitzustellen. Zudem können Makler durch fundierte Kenntnisse des GEG ihre Kunden besser beraten und sich so von der Konkurrenz abheben.

Fazit: Das Gebäudeenergiegesetz bringt mehr Klarheit und Einheitlichkeit in die Regelungen zur Energieeffizienz von Gebäuden. Gleichzeitig fordert es Immobilienbesitzer, Verkäufer und Makler dazu auf, sich intensiver mit dem Thema auseinanderzusetzen. Wer die Vorgaben des GEG versteht und umsetzt, kann nicht nur zur Energiewende beitragen, sondern auch den Wert seiner Immobilie sichern und steigern. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Neuerungen lohnt sich – für die Umwelt und den Immobilienmarkt gleichermaßen.

Wichtige Änderungen im Überblick

  • Neubau-Vorgaben bleiben unverändert: Das Mindestniveau der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird übernommen
    und als Standard für Niedrigstenergiegebäude festgelegt.
  • Verbot bestimmter Heizkessel: Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1991 installiert wurden, dürfen ab sofort nicht
    mehr betrieben werden. Ab 2026 ist zudem der Einbau von Ölheizungen untersagt, es sei denn, sie werden als hybride Systeme mit
    erneuerbaren Energien genutzt.
  • Energieausweis-Pflichten: Verkäufer, Vermieter und Makler müssen ab sofort bereits in Immobilieninseraten
    Angaben aus dem Energieausweis aufführen. Fehlt ein gültiger Energieausweis vor dem Verkauf oder der Vermietung, besteht die
    Pflicht, diesen zu beschaffen.
  • Pflicht zur Energieberatung: Käufer von kleineren Wohngebäuden (bis zu zwei Wohnungen) müssen vor Abschluss des
    Kaufvertrags eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Auch wenn keine Sanktionen bei Verstoß vorgesehen sind, ist es ratsam,
    Kaufinteressenten frühzeitig darauf hinzuweisen.

Lohnt sich eine energetische Optimierung vor dem Verkauf?

Energieeffiziente Immobilien sind auf dem Markt deutlich gefragter. Eine energetische Optimierung, wie der Austausch veralteter
Heizungen oder eine Dämmung, kann den Wert Ihrer Immobilie erhöhen und die Verkaufschancen verbessern.

Sie möchten wissen, ob sich eine energetische Optimierung Ihrer Immobilie lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.
Robert Schüßler - Ihr Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner bei FLEXMAKLER
Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
IMMOBILIENBEWERTUNG
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