Worauf Sie bei der Instandhaltung Ihrer Immobilie achten sollten
Sie haben sich den Traum von der eigenen Immobilie erfüllt und möchten sich Ihr Zuhause so lange wie möglich schön erhalten? Vielleicht haben Sie Ihre Immobilie auch als Altersvorsorge eingeplant? Umso wichtiger ist es, dass Sie sich auch genügend mit der Instandhaltung ihrer Immobilie auseinandersetzen. Denn dann können sie auch den Wert dieser länger erhalten.
Eine Instandhaltung dient nicht nur der Erhaltung des Wohnwertes. Gerade der Verkehrswert der Immobilie kann nur erhalten werden, wenn fachgerechte Instandhaltungen erfolgen. Immobilieneigentümer sollten schon deshalb Instandhaltungsmaßnahmen durchführen lassen, damit ihr Eigentum über die Jahre keine Werteinbuße erfährt. Eine Immobilie ist mit den Jahren viel Verschleiß und Abnutzung ausgesetzt. Hauseigentümer sollten Schäden nicht ignorieren, sondern Reparaturen unmittelbar nach dem sie auffallen beseitigen. Die verspätete Ausbesserung von Schäden an der Immobilie führt in der Regel nur dazu, dass zukünftig nur mit noch höheren Kosten zu rechnen ist. Ein nicht beseitigter Riss in der Fassade beispielsweise kann mit der Zeit immer größer werden. Ebenso führt ein undichtes Dach auf Dauer zu Schimmelbildung und mangelnder Isolierung.
Inspektionen sollten in einem Zeitabstand von 2-3 Jahren regelmäßig durch die Eigentümer durchgeführt werden. Weiterhin sollten Eigentümer alle 5-10 Jahre einen Fachmann mit der Inspektion beauftragen. Dieser hat ein geschultes Auge für Schäden, die nicht offensichtlich sind. Die Technik einer Immobilie sollte noch häufiger inspiziert werden. Immobilieneigentümer sind im Vorteil, wenn sie regelmäßig Geld für Inspektionen und etwaige Reparaturen zur Seite legen. Da Schäden so oder so beseitigt werden müssen, lohnt es sich immer Rücklagen zu bilden. Die Rücklagen sollten ungefähr 7-12 Euro pro Quadratmeter und Jahr betragen. Die letztliche Summe richtet sich nach dem Baujahr der Immobilie. Bei einer älteren Immobilie sollte man mit höheren Instandhaltungskosten rechnen. Bei Neubauten kann mit geringeren Instandhaltungskosten gerechnet werden, da sie nur über einen kürzeren Zeitraum der Abnutzung ausgesetzt waren.
Hauseigentümer müssen nicht die ganze Summe der Instandhaltung ihres Zuhauses selbst tragen. Instandhaltungskosten können in der Steuererklärung berücksichtigt und ein Teil der Kosten für diese zurückerlangt werden. Denn in der Bundesrepublik gilt, dass Ausgaben, die dem ordnungsgemäßen Erhalt einer Immobilie dienen, von der Steuer abgesetzt werden können. Sie werden Erhaltungsaufwendungskosten genannt. Berücksichtigt werden 20 Prozent der Ausgaben, wobei die Höhe der zu berücksichtigenden Ausgaben bei 6000 Euro liegt. Die Steuerersparnisse können also 1.200 Euro im Jahr betragen. Für die Erstattung der Beträge werden aber nur die Arbeits- und Fahrtkosten berücksichtigt. Die Materialkosten sind nicht erstattungsfähig. Zu den steuerlich absetzbaren Maßnahmen zählen Badsanierungen, Heizungserneuerungen, die Installation energieeffizienter Anlagen, Wärmeschutzmaßnahmen sowie Fassadensanierungen.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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