Wie erhalte ich einen Pflegegrad ?
Das Alter bringt oft Herausforderungen mit sich, insbesondere wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird. Doch wie beantragt man einen Pflegegrad und welche Schritte sind dafür notwendig? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.
Pflegebedarf einschätzen
Bevor Sie einen Pflegegrad beantragen, sollten Sie klären, wie viel Pflege benötigt wird. Hilft eine stundenweise Betreuung oder ist eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung notwendig? Nutzen Sie Pflegebedarfsrechner, die von Pflegekassen online angeboten werden, um einen ersten Eindruck zu gewinnen. Sollte eine stationäre Betreuung erforderlich sein, beantragen Sie den Pflegegrad bei der Pflegekasse. Eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erleichtern den gesamten Prozess, da Sie damit die rechtliche Grundlage schaffen, um Entscheidungen für den Pflegebedürftigen treffen zu können.
Gutachten optimal vorbereiten
Nach dem Antrag begutachtet ein Vertreter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) – oder bei privat Versicherten Medicproof – den Pflegebedarf vor Ort. Bereiten Sie sich gut vor, indem Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Arztbriefe und Diagnosen
- Eine Übersicht der eingenommenen Medikamente
- Notizen über Einschränkungen und alltägliche Probleme
Pflegeberater der Krankenkasse oder Pflegestützpunkte können Ihnen helfen, die wichtigsten Punkte vor dem Begutachtungstermin zu erarbeiten. Der Gutachter wird motorische und kommunikative Fähigkeiten überprüfen und einschätzen, welche Unterstützung notwendig ist. Pflegegrade reichen von Grad 1 (geringe Einschränkungen) bis Grad 5 (schwerste Beeinträchtigungen).
Widerspruch bei Ablehnung
Innerhalb von 25 Arbeitstagen muss die Pflegekasse über den Antrag entscheiden. Wird ein Pflegegrad anerkannt, erhalten Sie rückwirkend finanzielle Unterstützung ab dem Antragsdatum. Falls die Pflegekasse den Antrag ablehnt oder einen zu niedrigen Pflegegrad festlegt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
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Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater klären.
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