Vermieterpflichten: Das müssen Sie bei der Vermietung beachten
Vermieten leicht gemacht: Ihre wichtigsten Pflichten als Vermieter
Der Abschluss eines Mietvertrags bedeutet nicht, dass Ihre Verantwortung endet – im Gegenteil: Als Vermieter haben Sie eine Vielzahl von Pflichten, die mit der Vermietung beginnen. Um rechtliche Probleme und Unzufriedenheit zu vermeiden, sollten Sie diese Verpflichtungen genau kennen.
1. Instandhaltung und Reparaturen
Eine der wichtigsten Pflichten ist die Instandhaltung der Immobilie. Dazu gehört:
- Reparatur von defekten Leitungen, Rohren und Schäden aufgrund von Baumängeln.
- Sicherstellung, dass die Heizung funktioniert – bei Ausfällen müssen Sie für schnelle Reparaturen sorgen.
- Falls Sie nicht vor Ort sind: Hausmeisterdienste beauftragen, um den Zustand der Immobilie zu überwachen.
Wichtig: Kleinere Schönheitsreparaturen wie das Ausbessern von Türgriffen oder Lichtschaltern können Sie per Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Schäden durch normale Abnutzung fallen jedoch unter Ihre Verantwortung.
2. Winterdienst und Müllentsorgung
Als Vermieter müssen Sie sicherstellen, dass:
- Die Immobilie im Winter gestreut wird, um Glätteunfälle zu vermeiden.
- Ausreichend Mülltonnen zur Verfügung stehen.
Diese Pflichten können Sie im Mietvertrag auf den Mieter übertragen, jedoch bleibt die Kontrollpflicht bei Ihnen: Sie müssen sicherstellen, dass der Mieter seine Aufgaben erfüllt.
3. Nebenkostenabrechnung
Die monatlichen Nebenkosten, die der Mieter als Vorauszahlung leistet, müssen einmal im Jahr abgerechnet werden. Als Vermieter müssen Sie:
- Die tatsächlichen Kosten mit den Vorauszahlungen abgleichen.
- Eine detaillierte Nebenkostenabrechnung erstellen und dem Mieter vorlegen.
- Die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode erstellen.
Je nach Ergebnis erhält der Mieter eine Rückzahlung oder muss eine Nachzahlung leisten.
4. Wohnungsgeberbestätigung
Seit dem 01.11.2015 sind Vermieter verpflichtet, Mietern beim Einzug eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Diese Bescheinigung ist notwendig für die Anmeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt. Sie muss enthalten:
- Ihren Namen und Ihre Anschrift
- Den Namen des Mieters
- Das Einzugsdatum
- Die Wohnungsanschrift
Die Bestätigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug ausgestellt werden. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Vorlagen für die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie online.
5. Unterstützung durch Experten
Bevor Sie Ihre Immobilie vermieten, sollten Sie sich umfassend über Ihre Pflichten informieren. Wenn Sie unsicher sind oder Unterstützung bei der Verwaltung benötigen, empfiehlt es sich, einen Immobilienprofi zu Rate zu ziehen. So vermeiden Sie Stress und rechtliche Stolperfallen.
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Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)