Vermieterpflichten: Diese Aufgaben sollten Sie kennen

Vermieterpflichten: Das müssen Sie als Vermieter beachten

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Ihre Pflichten nicht mit dem Unterschreiben des Mietvertrags enden. Im Gegenteil: Viele Verpflichtungen beginnen erst jetzt. Doch welche Pflichten haben Sie als Vermieter genau?

1. Instandhaltung der Immobilie

Eine Ihrer wichtigsten Aufgaben als Vermieter ist die Instandhaltung der Immobilie. Dazu gehört:

  • Reparaturen bei Verschleiß oder defekten Anlagen
  • Schäden an Leitungen, Rohren oder Baumängeln
  • Funktion der Heizkörper sicherstellen

Falls Sie nicht vor Ort sind, empfiehlt es sich, einen Hausmeisterdienst zu beauftragen. Kleine Schönheitsreparaturen wie das Auswechseln von Türgriffen oder Lichtschaltern können Sie vertraglich an den Mieter übertragen. Dies gilt allerdings nur, wenn es sich nicht um übliche Verschleißerscheinungen handelt.

2. Winterdienst und Müllentsorgung

Als Vermieter sind Sie dafür verantwortlich:

  • Mülltonnen bereitzustellen
  • Bei Glätte im Winter für einen Streudienst zu sorgen

Diese Pflichten können Sie zwar an Ihre Mieter auslagern, Sie sind jedoch verpflichtet, die Einhaltung zu kontrollieren. So stellen Sie sicher, dass keine rechtlichen Probleme entstehen.

3. Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkosten wie Müllentsorgung oder Winterdienst werden in der Regel durch monatliche Vorauszahlungen gedeckt. Einmal im Jahr müssen Sie:

  • Die geleisteten Zahlungen mit den tatsächlichen Kosten abgleichen
  • Dem Mieter eine detaillierte Nebenkostenabrechnung vorlegen

Falls der Mieter zu viel gezahlt hat, erhält er eine Rückzahlung. Andernfalls müssen Sie eine Nachzahlung einfordern. Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode erstellt werden.

4. Wohnungsgeberbestätigung

Seit dem 01.11.2015 sind Vermieter verpflichtet, dem Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Diese benötigt der Mieter für die Anmeldung seines Wohnsitzes. Der Mietvertrag allein reicht nicht aus.

Die Bestätigung muss Folgendes enthalten:

  • Ihren Namen und Ihre Anschrift
  • Das Einzugsdatum des Mieters
  • Den Namen des Mieters und die Wohnungsanschrift

Sie haben dafür zwei Wochen nach Einzug Zeit. Verpassen Sie diese Frist, droht Ihnen ein Bußgeld. Vordrucke finden Sie online.

5. Vermietung professionell angehen

Bevor Sie sich für die Vermietung Ihrer Immobilie entscheiden, sollten Sie sich mit Ihren Pflichten genauestens auseinandersetzen. Falls Sie keine Zeit haben oder unsicher sind, ziehen Sie einen Immobilienprofi zurate, der Sie unterstützt und entlastet.

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Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
IMMOBILIENBEWERTUNG
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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