📋 Energieausweis erstellen: Pflicht & wichtige Infos
Alles, was Sie über den Energieausweis wissen müssen
Ein Energieausweis ist unverzichtbar, wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen oder vermieten möchten. Ohne einen gültigen Energieausweis drohen hohe Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Daher sollten Sie bei der Erstellung und Vorlage einige wichtige Punkte beachten.
Warum ist der Energieausweis so wichtig?
- Der Energieausweis zeigt den Energiestandard eines Gebäudes.
- Er gibt Aufschluss über den Energieverbrauch oder -bedarf anhand der Energieeffizienzklassen (von A+ bis H).
- Zusätzlich enthält er Informationen wie das Baujahr des Gebäudes und die Art der Heizung.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
- Bedarfsausweis: Basierend auf Berechnungen der baulichen und technischen Eigenschaften des Gebäudes, häufig bei Neubauten erforderlich.
- Verbrauchsausweis: Zeigt den realen Energieverbrauch eines Gebäudes anhand der Heiz- und Warmwasserkosten der letzten drei Jahre.
Der Bedarfsausweis im Detail
Der Bedarfsausweis erfordert eine detaillierte Berechnung, bei der Faktoren wie Dämmung, Fenster, Heiztechnik und Bauform berücksichtigt werden.
Er liefert eine theoretische Bewertung, die unabhängig vom individuellen Heizverhalten ist.
Der Verbrauchsausweis im Detail
Der Verbrauchsausweis misst den tatsächlichen Energieverbrauch.
Er ist günstiger zu erstellen, berücksichtigt jedoch das Heiz- und Warmwasserverhalten der Bewohner, was die Aussagekraft einschränkt.
Qualität des Energieausweises sicherstellen
- Lassen Sie den Energieausweis von qualifizierten Fachleuten wie Architekten oder Energieberatern erstellen.
- Vertrauen Sie auf unabhängige Experten, die z. B. beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet sind.
- Vorsicht bei günstigen Online-Angeboten – die Qualität ist oft mangelhaft.
Beratung durch Experten
Die Erstellung eines Energieausweises kann komplex sein. Nutzen Sie die Unterstützung von erfahrenen Fachleuten, um rechtliche Vorgaben sicher zu erfüllen.
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Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
Hinweis: Dieser Text dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte lassen Sie sich bei individuellen Fragen von einem Experten beraten.