Immobilienfinanzierung bei Scheidung: Tipps & Lösungen
Immobilienfinanzierung bei Scheidung: Das sollten Sie wissen
Bei einer Scheidung sind Immobilienfinanzierungen häufig ein zentrales Thema, insbesondere wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist. Erfahren Sie, welche rechtlichen und finanziellen Aspekte dabei zu beachten sind und wie Sie eine faire Lösung finden können.
Gemeinsame Verantwortung für den Immobilienkredit
Haben beide Ehepartner den Darlehensvertrag unterzeichnet, haften sie gegenüber der Bank als Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass jeder Partner für die gesamte Darlehenssumme verantwortlich ist, nicht nur für seinen vermeintlichen Anteil. Dieses Modell mindert das Risiko der Bank, stellt jedoch beide Partner vor große Herausforderungen im Falle einer Trennung.
Vorfälligkeitsentschädigung beim Immobilienverkauf
- Wird die Immobilie vor Ablauf der Zinsbindung verkauft, fällt in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
- Die Höhe dieser Gebühr hängt von der Darlehenssumme, der verbleibenden Laufzeit und den Zinssätzen ab.
- Da viele Darlehen lange Laufzeiten haben, ist diese Gebühr bei einem Verkauf häufig unvermeidbar.
Möglichkeiten bei der gemeinsamen Immobilie
Gehört die Immobilie beiden Partnern, stehen verschiedene Optionen zur Verfügung:
- Verkauf: Der Verkauf der Immobilie ist oft die praktikabelste Lösung, wenn keiner die laufenden Kosten alleine tragen kann.
- Übernahme durch einen Partner: Ein Partner kann die Immobilie übernehmen, wenn er die Finanzierung und Unterhaltskosten alleine stemmen kann. Die Bank muss dem Austritt des anderen Partners aus dem Darlehensvertrag zustimmen.
- Vermietung: Wenn beide Partner sich einig sind, kann die Immobilie auch vermietet werden, um laufende Kosten zu decken.
Steuerliche Aspekte
Beim Verkauf einer Immobilie sind steuerliche Regeln zu beachten, insbesondere die Spekulationssteuer gemäß §23 EStG:
- Wurde die Immobilie im Verkaufsjahr sowie in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt, entfällt die Spekulationssteuer.
- War ein Partner während dieser Zeit ausgezogen, kann die Steuer dennoch fällig werden.
Fazit: Klärung der Finanzierung ist entscheidend
Die Entscheidung über den Umgang mit der gemeinsamen Immobilie erfordert sorgfältige Planung und rechtliche Beratung. Ob Verkauf, Übernahme oder Vermietung – eine klare Regelung sorgt für Sicherheit und verhindert Streitigkeiten.
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Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
Hinweis: Dieser Text dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte lassen Sie sich bei individuellen Fragen von einem Experten beraten.