Notarielle Kaufverträge: Infos & Tipps für Immobilientransaktionen
Notarielle Kaufverträge: Alles, was Sie wissen müssen
In Deutschland sind notarielle Kaufverträge gesetzlich vorgeschrieben, um Immobiliengeschäfte rechtlich abzusichern. Die Notargebühren belaufen sich auf etwa 1,5 % des Kaufpreises und richten sich nach dem Wert der Immobilie. Käufer und Verkäufer können frei vereinbaren, wer diese Gebühr übernimmt, in der Regel trägt sie jedoch der Käufer.
Neutralität des Notars
Der Notar agiert neutral und ist sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer verpflichtet. Beide Parteien können den Notar bei Unklarheiten konsultieren. Zudem haben Sie das Recht, den Vertragsentwurf mindestens zwei Wochen vor dem Notartermin zu erhalten. Dies ermöglicht Ihnen eine gründliche Prüfung der Vertragsbestandteile und gegebenenfalls die Konsultation eines Anwalts.
Inhalte des Kaufvertrags
Ein standardisierter Immobilienkaufvertrag enthält die folgenden wesentlichen Informationen:
- Angaben zu Verkäufer und Käufer
- Bankverbindungen für die Kaufpreiszahlung
- Grundstücksbeschreibung (z. B. Flurkarte)
- Aktueller Grundbuchauszug
Bei gebrauchten Immobilien wird häufig die Klausel „gekauft wie gesehen“ eingefügt, um den Verkäufer von Gewährleistungsansprüchen auszunehmen. Bekannte Mängel, wie beispielsweise feuchte Kellerräume, sollten jedoch explizit im Vertrag erwähnt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Wichtige Vertragsbestandteile
Neben den allgemeinen Informationen sollte der Kaufvertrag auch folgende Punkte regeln:
- Termin der Kaufpreiszahlung: Der Zeitpunkt, zu dem der Kaufpreis vollständig gezahlt werden muss.
- Tag der Immobilienübertragung: Das Datum, an dem der Käufer das Eigentum übernimmt.
- Zusätzliche Vereinbarungen: Übernahme von Gegenständen wie Kücheneinrichtung, Gartenmöbel oder Heizöl.
Hinweis: Gegenstände wie Möbel oder Heizöl werden nicht in die Berechnung der Grunderwerbsteuer einbezogen.
Warum ein rechtssicherer Kaufvertrag wichtig ist
Ein gut aufgesetzter Kaufvertrag schützt beide Parteien vor rechtlichen und finanziellen Risiken. Insbesondere bei gebrauchten Immobilien sichert er Verkäufer gegen nachträgliche Ansprüche ab und gibt Käufern Klarheit über die Bedingungen des Kaufs.
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Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
Hinweis: Dieser Text dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte lassen Sie sich bei individuellen Fragen von einem Experten beraten.