Maklerkosten fair teilen: Was das neue Gesetz bedeutet
Ein neues Gesetz ändert die Verteilung der Maklerprovision. Seit dem 23.12.2020 dürfen Makler vom Käufer nur eine Provision verlangen, die der des Verkäufers entspricht. Ziel: Käufer entlasten und Transparenz schaffen. Doch wie wirken sich die Änderungen tatsächlich aus?
1. 50/50-Aufteilung der Maklerprovision
Die neue Regelung schreibt eine paritätische Teilung der Maklerkosten vor:
- Gleichverteilung: Käufer und Verkäufer teilen die Provision je zur Hälfte.
- Nachweispflicht: Verkäufer muss seine Zahlung nachweisen, bevor der Käufer zur Zahlung verpflichtet ist.
- Innenprovision: Der Verkäufer kann die Maklerkosten weiterhin komplett übernehmen.
2. Schriftform für Maklerverträge
Um klare Vereinbarungen zu schaffen, sind Maklerverträge ab sofort schriftlich festzuhalten:
- Formen: Vertrag auf Papier oder per E-Mail.
- Keine mündlichen Vereinbarungen: Handschläge sind nicht mehr gültig.
3. Auswirkungen auf den Immobilienmarkt
Die Änderungen könnten den Markt beeinflussen, jedoch ist noch unklar, wie stark:
- Regionale Unterschiede: In einigen Bundesländern war die 50/50-Teilung bereits üblich.
- Verhandlungsbasis: Maklerprovision bleibt flexibel und verhandelbar.
- Signalwirkung: Hohe Provisionen könnten das Verhandlungsgeschick des Maklers unterstreichen.
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Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich für Ihren individuellen Fall an einen Anwalt oder Steuerberater.
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