Maklerkosten fair teilen: Was das neue Gesetz bedeutet

Ein neues Gesetz ändert die Verteilung der Maklerprovision. Seit dem 23.12.2020 dürfen Makler vom Käufer nur eine Provision verlangen, die der des Verkäufers entspricht. Ziel: Käufer entlasten und Transparenz schaffen. Doch wie wirken sich die Änderungen tatsächlich aus?

1. 50/50-Aufteilung der Maklerprovision

Die neue Regelung schreibt eine paritätische Teilung der Maklerkosten vor:

  • Gleichverteilung: Käufer und Verkäufer teilen die Provision je zur Hälfte.
  • Nachweispflicht: Verkäufer muss seine Zahlung nachweisen, bevor der Käufer zur Zahlung verpflichtet ist.
  • Innenprovision: Der Verkäufer kann die Maklerkosten weiterhin komplett übernehmen.

2. Schriftform für Maklerverträge

Um klare Vereinbarungen zu schaffen, sind Maklerverträge ab sofort schriftlich festzuhalten:

  • Formen: Vertrag auf Papier oder per E-Mail.
  • Keine mündlichen Vereinbarungen: Handschläge sind nicht mehr gültig.

3. Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

Die Änderungen könnten den Markt beeinflussen, jedoch ist noch unklar, wie stark:

  • Regionale Unterschiede: In einigen Bundesländern war die 50/50-Teilung bereits üblich.
  • Verhandlungsbasis: Maklerprovision bleibt flexibel und verhandelbar.
  • Signalwirkung: Hohe Provisionen könnten das Verhandlungsgeschick des Maklers unterstreichen.

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Robert Schüßler - Ihr Ansprechpartner
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Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
IMMOBILIENBEWERTUNG
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich für Ihren individuellen Fall an einen Anwalt oder Steuerberater.

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