Neue Gesetze 2024: Was Immobilieneigentümer wissen müssen

Neue Gesetze für Immobilieneigentümer: Was 2024 wichtig wird

2024 treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die Immobilieneigentümer betreffen. Dazu gehören steuerliche Abschreibungen bei energetischen Sanierungen, Änderungen bei der Maklerprovision, die Grundsteuerreform sowie neue Regelungen zur Wohngeldreform und dem Mietendeckel. Hier erfahren Sie die wichtigsten Details zu den Neuerungen.

Energetische Sanierungen: Steuerliche Vorteile nutzen

Energetische Sanierungen können ab sofort steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Immobilie:

  • mindestens zehn Jahre alt ist,
  • und vom Eigentümer selbst genutzt wird.

Bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten, maximal 40.000 Euro pro Haushalt, können innerhalb von drei Jahren abgesetzt werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:

  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Modernisierung von Heizungsanlagen
  • Dämmung von Dachflächen und Wänden

Alternativ steht eine Förderung durch die KfW zur Verfügung.

Wohngeldreform: Unterstützung für einkommensschwache Haushalte

Mit der Wohngeldreform erhalten Haushalte mit geringem Einkommen höhere Zuschüsse. Immobilieneigentümer profitieren vom Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses, der ihre monatlichen Belastungen reduzieren kann.

Grundsteuerreform: Neue Berechnungsgrundlage

Die Grundsteuer wird künftig auf Basis des Bodenwerts und der Mietpreise berechnet. Dies erfordert eine Neubewertung von rund 36 Millionen Grundstücken. Experten erwarten, dass viele Immobilieneigentümer mit einer höheren Steuerlast rechnen müssen.

Mietendeckel: Begrenzung der Mietpreise

Für Immobilien, die vor 2014 erbaut wurden, tritt der Mietendeckel in Kraft. Dieser sieht vor:

  • Einfrieren der Mieten für fünf Jahre
  • Festlegung von Mietobergrenzen nach Ausstattung und Baujahr
  • Senkung überhöhter Mieten, die mehr als 20 Prozent über der Obergrenze liegen

Maklerprovision: Einheitliche Regelung

Die Maklerprovision wird bundesweit neu geregelt. Käufer tragen zukünftig maximal 50 Prozent der Maklergebühren, unabhängig davon, wer den Makler beauftragt hat. Diese Regelung schafft Klarheit und entlastet vor allem Käufer.

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Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
IMMOBILIENBEWERTUNG
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Fall von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater prüfen.