Warum verschenken statt vererben sinnvoll ist

Schenken statt vererben: Immobilien zu Lebzeiten Ăźbertragen

Wenn Sie bereits wissen, dass Sie oder Ihre Geschwister eine Immobilie von einem Verwandten erben, kann es sinnvoll sein, nicht bis zum Todesfall zu warten. Stattdessen bietet sich häufig eine vorweggenommene Erbschaft an, bei der der Erblasser sein VermÜgen noch zu Lebzeiten verschenkt.

Warum eine vorweggenommene Erbschaft sinnvoll sein kann

Die lebzeitige Übertragung einer Immobilie schafft nicht nur rechtliche Klarheit, sondern kann auch steuerliche Vorteile bieten. Da ein Haus oder eine Wohnung nicht so einfach wie Geld aufgeteilt werden kann, vermeiden Sie durch eine frühzeitige Übertragung potenzielle Konflikte unter den Erben. Zudem kann es für die Nachkommen schwierig sein, im Erbfall sowohl die Erbschaftsteuer aufzubringen als auch Geschwister auszuzahlen, was schlimmstenfalls zu einem Zwangsverkauf führen könnte.

Steuerliche Freibeträge nutzen

Wer zu Lebzeiten schenkt, kann hohe Freibeträge geltend machen. Für Kinder beträgt der Freibetrag bei Schenkungen 400.000 Euro pro Elternteil, und dieser kann alle zehn Jahre neu genutzt werden. Als Basis für die Steuerberechnung dient der Verkehrswert der Immobilie. Eingetragene Wohn- oder Nießbrauchrechte senken den Wert und damit auch die Steuerlast, da die Immobilie dadurch schwerer veräußerbar wird.

Wohnrechte und Nießbrauch sichern

Viele Immobilienbesitzer fürchten, nach der Schenkung ihre Rechte am Eigentum zu verlieren. Doch Wohn- und Nießbrauchrechte bieten Sicherheit. Mit einem Nießbrauchrecht kann der Schenkende weiterhin die Immobilie nutzen oder Mieteinnahmen erzielen. Laufende Kosten trägt er selbst. Diese Rechte werden im Grundbuch vermerkt und schützen den Schenker.

Besondere Fälle und Rßckforderungen

Im Notarvertrag kÜnnen Rßckforderungsrechte festgehalten werden, etwa bei grobem Undank des Beschenkten. Zudem besteht die MÜglichkeit, entfernte Verwandte wie Nichten oder Patenkinder durch Adoption steuerlich den eigenen Kindern gleichzustellen, um ihnen hohe Freibeträge bei der Schenkung einer Immobilie zu ermÜglichen.

Vorteile klarer Verhältnisse

Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Ableben. Doch frühzeitige und schriftlich fixierte Vereinbarungen ersparen den Nachkommen oft spätere Streitigkeiten. Mündliche Versprechen ohne vertragliche Basis haben nach dem Tod des Erblassers keinen Bestand. Mit einer rechtzeitig geregelten Übertragung schaffen Sie Rechtssicherheit und steuerliche Vorteile für Ihre Erben.

Sie überlegen, eine Immobilie zu verschenken oder eine übertragen zu bekommen? Wir unterstützen Sie bei der Werteinschätzung und beraten Sie umfassend. 📩
Jetzt unverbindlich beraten lassen
Robert Schüßler - Ihr Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner bei FLEXMAKLER
Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
IMMOBILIENBEWERTUNG
IMMOBILIENBEWERTUNG