Energieausweis für Immobilien: Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?
Warum ist ein Energieausweis wichtig?
Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ist der Energieausweis Pflicht. Er hilft Kauf- und Mietinteressenten, die Energieeffizienz der Immobilie einzuschätzen und zukünftige Energiekosten besser zu kalkulieren. Doch nicht jeder Energieausweis ist gleich: Eigentümer können zwischen einem verbrauchsorientierten und einem bedarfsorientierten Energieausweis wählen – vorausgesetzt, die Immobilie erfüllt die entsprechenden Anforderungen.
Verbrauchsorientierter vs. bedarfsorientierter Energieausweis
Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist preisgünstiger, aber weniger aussagekräftig als der bedarfsorientierte. Hier die wichtigsten Unterschiede:
- Verbrauchsausweis: Kosten zwischen 25 und 100 Euro, basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch (Heiz- und Warmwasserverbrauch der letzten drei Jahre).
- Bedarfsausweis: Ab etwa 500 Euro, ermittelt den theoretischen Energiebedarf basierend auf Bauweise, Dämmung und Technik.
Wer kann einen Verbrauchsausweis erhalten?
Ein verbrauchsorientierter Energieausweis kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erstellt werden:
- Immobilien mit fünf oder mehr Wohneinheiten.
- Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde.
- Ältere Gebäude, die das energetische Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht haben oder entsprechend modernisiert wurden.
- Für alle anderen Gebäude ist der bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht.
Worauf sollten Sie bei der Erstellung achten?
Der Energieausweis sollte immer von qualifizierten Fachleuten wie Energieberatern, Architekten, Bauingenieuren oder Schornsteinfegern ausgestellt werden. Achten Sie darauf, dass Ihr Berater unabhängig ist. Ein neutraler Immobilienprofi kann Ihnen bei der Auswahl helfen.
📋 Fragen zum Energieausweis?
Wir helfen Ihnen, den passenden Energieausweis für Ihre Immobilie zu finden und kümmern uns um eine professionelle Erstellung. Kontaktieren Sie uns!
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Fall von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater prüfen.
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