Testament und Erbvertrag: Was Immobilienerben wissen mĂźssen

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Testament und Erbvertrag: Immobilienvererbung gezielt steuern

Wenn es um das Vererben von Immobilien geht, ist es sinnvoll, den letzten Willen schriftlich festzuhalten. Fehlt ein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge, wodurch unter Umständen mehrere Nachfahren Teile einer Immobilie erben – ein Szenario, das oft zu Streit und langwierigen Auseinandersetzungen führt.

Warum ein Testament wichtig ist

Gerade wenn eine Immobilie an bestimmte Personen weitergegeben werden soll, hilft ein Testament, klare Verhältnisse zu schaffen. So vermeiden Sie, dass eine Erbengemeinschaft entsteht, in der sich mehrere Erben ßber die Nutzung oder den Verkauf des Hauses streiten.

Ein Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei TĂśchtern mĂśchte sein Eigenheim einem Enkelkind vererben. Ohne Testament wĂźrde die gesetzliche Erbfolge greifen und die Immobilie an die TĂśchter Ăźbergehen. Der Enkel wĂźrde leer ausgehen. Mit einem Testament kann der Wille des Erblassers exakt umgesetzt werden.

Pflichtteil und gesetzliche Einschränkungen

Beachten Sie jedoch, dass nicht alle nahen Verwandten komplett ßbergangen werden kÜnnen. Der sogenannte Pflichtteil sichert bestimmten AngehÜrigen einen Mindestanspruch am Nachlass. Ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge umgestalten, aber nicht den Pflichtteil grundsätzlich aushebeln.

Formalien beim Testament

Ein Testament kann handschriftlich verfasst werden, sollte aber allen formalen Anforderungen entsprechen. Um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, ist die Beratung durch einen Fachanwalt fĂźr Erbrecht oder einen Notar sinnvoll. Die Notarkosten orientieren sich am Wert des Nachlasses. Internetvorlagen bieten nur begrenzte Sicherheit, denn auch handschriftlich ausgefĂźllte Vorlagen mĂźssen alle Vorschriften erfĂźllen, um gĂźltig zu sein.

Erbvertrag als Alternative

Neben dem Testament gibt es die Möglichkeit eines Erbvertrags. Dieser muss notariell beurkundet werden und setzt sowohl Testier- als auch Geschäftsfähigkeit des Erblassers voraus. Ein Erbvertrag wird häufig dann geschlossen, wenn spezielle Bedingungen an das Erbe geknüpft sind, etwa der schrittweise Übergang eines Unternehmens oder die Verpflichtung zur Pflege des Erblassers durch den künftigen Erben. Anders als beim Testament kann ein Erbvertrag nicht einseitig widerrufen werden, was für mehr Planungssicherheit sorgt.

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Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
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