Scheidung und Immobilien: Lösungen für die Gütertrennung
Scheidung und Immobilien: Wie regelt man die Gütertrennung optimal?
Eine Scheidung bringt nicht nur emotional große Herausforderungen mit sich, sondern stellt auch Immobilienbesitzer vor finanzielle und rechtliche Fragen. Wie teilt man das gemeinsame Eigentum? Und vor allem: Wie beendet man gemeinsame Kredite und Verpflichtungen? Hier sind mögliche Szenarien und Lösungsansätze.
Fall 1: Nur ein Partner haftet für den Kredit
Wenn nur ein Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben hat, ist dieser allein zahlungspflichtig – unabhängig davon, ob der andere Partner im Grundbuch steht. In diesem Fall gibt es mehrere Optionen:
- Übernahme der Immobilie: Der finanzierende Partner kann die Immobilie vollständig übernehmen.
- Mietausgleich: Bleibt der andere Partner in der Immobilie wohnen, kann dies durch Mietzahlungen oder eine Anpassung des Unterhalts ausgeglichen werden.
- Ausgleichsforderungen: Zahlt ein Partner die Schulden allein und überlässt dem anderen die Immobilie, können Ansprüche auf Ausgleich geltend gemacht werden.
Fall 2: Beide Partner haften für den Kredit
Wenn beide Partner den Kreditvertrag unterschrieben haben, haften sie gleichermaßen – auch wenn einer keinen Nutzen mehr aus der Immobilie zieht. Folgende Lösungen sind denkbar:
- Kreditumschreibung: Mit Zustimmung der Bank kann der Kredit auf einen Partner umgeschrieben werden. Dies hängt jedoch von der Kulanz der Bank ab.
- Schuldfreistellung: Ein Partner übernimmt die Zahlungen, während der andere freigestellt wird. Allerdings bleibt die Haftung gegenüber der Bank bestehen.
- Unterhaltsregelung: Kreditraten können vom Gehalt eines Partners abgezogen werden, was die Unterhaltsberechnung beeinflusst und eine Beteiligung beider Partner sicherstellt.
Warum ein Profi-Makler helfen kann
In komplexen Scheidungssituationen kann ein erfahrener Immobilienmakler eine wertvolle Unterstützung sein. Er kennt die Marktbedingungen, hilft bei der Bewertung der Immobilie und findet faire Lösungen für die Gütertrennung. So können Konflikte minimiert und optimale Ergebnisse erzielt werden.
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Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
Weiterführende Informationen:
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte klären Sie individuelle Sachverhalte mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater.
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