Notartermin beim Hausverkauf: Ablauf und Tipps für Eigentümer
Notartermin beim Immobilienverkauf: So läuft der Vertragsabschluss ab
Weil es sich beim Immobilienverkauf um eine große finanzielle Entscheidung handelt, sieht der Gesetzgeber einen neutralen Fachmann vor: den Notar. Beim Notartermin bringen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie rechtssicher unter Dach und Fach und werden gleichzeitig vor übereilten Entscheidungen geschützt.
Warum ist ein Notartermin notwendig?
Nach der erfolgreichen Suche nach einem Käufer steht der Vertragsabschluss an. Ein Immobilienkaufvertrag wird erst dann rechtlich gültig, wenn er durch einen Notar beurkundet wird. Der Notar ist ein neutraler Vermittler und stellt sicher, dass:
- beide Vertragsparteien über alle Bedingungen aufgeklärt sind,
- der Vertrag rechtswirksam zustande kommt,
- alle notwendigen Anträge bei Behörden gestellt werden.
Serviceorientierte Makler bieten an, bereits einen Vertragsentwurf zu erstellen. Dennoch liegt die abschließende Verantwortung und Prüfung beim Notar.
Die Aufgaben des Notars
Ein Notar prüft zwar nicht die Bonität oder Zuverlässigkeit der Käufer, sorgt aber für rechtliche Absicherung des Verkäufers. Falls der Käufer nicht zahlt, erstellt der Notar eine Urkunde, die als Zwangsvollstreckungstitel dient. Damit kann der Verkäufer eine Zwangsvollstreckung erwirken oder vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wichtige Unterlagen für den Notartermin
Damit der Beurkundungstermin zügig und reibungslos ablaufen kann, benötigt der Notar die folgenden Unterlagen:
- Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
- Übergabetermin der Immobilie
- Angaben zu Sachmängeln (falls vorhanden)
- Aktueller Grundbuchauszug
- Persönliche Daten von Käufer und Verkäufer
Ablauf des Notartermins
Ohne Makler kann der Prozess meist mehr Zeit und Termine in Anspruch nehmen. Mit einem Immobilienprofi an Ihrer Seite ist oft nur ein einziger Beurkundungstermin notwendig. Hier verliest der Notar den Kaufvertrag laut und stellt sicher, dass alle Parteien den Inhalt verstehen. Zu diesem Zeitpunkt sind noch letzte Änderungen möglich.
Auf Wunsch kann vorab ein Vortermin vereinbart werden. Dabei wird ein Vertragsvorentwurf erstellt und alle Details mit Käufer und Verkäufer abgestimmt.
Beratung durch den Notar
Da ein Immobilienkaufvertrag viele rechtliche Details enthält, die nicht immer leicht zu verstehen sind, sollten Sie die Beratungspflicht des Notars nutzen. Lassen Sie sich alle Punkte ausführlich erklären – zusätzliche Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht.
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Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)