Möbliertes Wohnen auf Zeit: Die flexible Zwischenlösung

Die Fertigstellung Ihrer neuen Immobilie verzögert sich? Möbliertes Wohnen auf Zeit kann die ideale Übergangslösung sein, um flexibel und sorgenfrei zu wohnen.

Warum möbliertes Wohnen auf Zeit?

Das Mieten einer möblierten Wohnung ist unkompliziert und schnell möglich. Alles, was Sie benötigen:

  • Einen Nachweis über Ihre finanzielle Bonität
  • Gegebenenfalls einen Aufenthaltsgrund, z. B. berufliche Gründe

Der Abschluss eines Mietvertrags ist essenziell, um Missverständnisse zu vermeiden. Häufig wird ein Zeitmietvertrag genutzt, insbesondere wenn der Vermieter die Wohnung nach Ablauf selbst nutzen möchte. Alternativ können kürzere Kündigungsfristen vereinbart werden.

Worauf sollten Sie achten?

Zahlung einer Kaution

Vermieter verlangen oft eine Kaution, die spätestens bei der Wohnungsübergabe fällig ist. Achten Sie darauf:

  • Barzahlungen quittieren zu lassen
  • Den Verwendungszweck auf der Quittung zu vermerken

Wohnungsübergabe und Inventarliste

Ein detailliertes Übergabeprotokoll ist entscheidend, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden:

  • Protokollieren Sie den Zustand der Wohnung
  • Notieren Sie Zählerstände für die Nebenkostenabrechnung
  • Erstellen Sie eine Inventarliste für das vorhandene Mobiliar

Beide Seiten sollten die Dokumente unterschreiben und jeweils eine Kopie erhalten.

Kontaktdaten des Vermieters

Notieren Sie die Kontaktdaten des Vermieters und eventuell weiterer Ansprechpartner, wie:

  • Hausmeister
  • Hausverwaltung
  • Vertrauenspersonen vor Ort

So sind Sie für Schadensfälle und Rückfragen gut vorbereitet.

Interessieren Sie sich für eine Immobilie auf Zeit oder möchten Sie eine vermieten? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Robert Schüßler - Ihr Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner bei FLEXMAKLER
Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
IMMOBILIENBEWERTUNG
IMMOBILIENBEWERTUNG

Weitere Informationen

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Foto: © fiphoto/Depositphotos.com