Solardeckel abgeschafft: Zukunft für Photovoltaikanlagen gesichert

Mit der Abschaffung des Solardeckels im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bleibt die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen bestehen. Bauherren profitieren von mehr Planungssicherheit und attraktiven Möglichkeiten zur Eigenversorgung.

1. Was bedeutet die Abschaffung des Solardeckels?

Der Bundestag hat am 18. Juni 2020 beschlossen, die Fördergrenze von 52 Gigawatt installierter Solarkapazität aufzuheben. Wichtige Änderungen:

  • Einspeisevergütung: Weiterhin gesetzlich garantiert für neu installierte Anlagen bis 750 kWp.
  • Keine finanzielle Unsicherheit: Bauherren können mit stabilen Förderbedingungen rechnen.
  • Förderung gesichert: Bestehende Anlagen behalten die EEG-Vergütung über die vollen 20 Jahre.

2. Fokus auf Eigenverbrauch

Für Bauherren bleibt der Eigenverbrauch die wirtschaftlich sinnvollste Option:

  • Günstiger Strom: Selbst erzeugter Solarstrom ist deutlich billiger als Haushaltsstrom vom Versorger.
  • Effiziente Nutzung: Anlagen werden zunehmend auf den Eigenbedarf ausgelegt.
  • Einspeisevergütung: Ergänzt die Finanzierung, trotz sinkender Vergütungssätze (unter 10 Cent/kWh).

3. Was wäre ohne die Abschaffung passiert?

Ohne die Abschaffung des Solardeckels wären neue Anlagen nicht mehr EEG-gefördert worden. Auswirkungen:

  • Keine Vergütung: Neu installierte Anlagen ab Überschreiten der 52-GW-Grenze hätten keine Einspeisevergütung erhalten.
  • Alte Anlagen: Bestehende Anlagen wären weiterhin über 20 Jahre gefördert worden.
  • Finanzielle Risiken: Die Rentabilität neuer Projekte wäre unklar gewesen.

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Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
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