Scheidung und Immobilie: Die besten Lösungen im Überblick

Gemeinsames Eigentum, das einst für eine Zukunft zu zweit gedacht war, wird bei einer Scheidung oft zur Herausforderung. Während Vermögenswerte wie Geld relativ einfach aufgeteilt werden können, gestalten sich Entscheidungen über Immobilien meist schwieriger. Häufig fehlen Paare in solchen Situationen klare Absprachen, was die Unsicherheit zusätzlich erhöht.

Die Frage, was mit einer gemeinsamen Immobilie während oder nach der Scheidung geschehen soll, ist vor allem dann komplex, wenn diese noch mit Schulden belastet ist. Hier ist es essenziell, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen und eine ganzheitliche Lösung anzustreben.

Finanzstatus und Immobilienwert analysieren

Bevor eine Entscheidung getroffen werden kann, ist eine genaue Analyse der finanziellen Situation unerlässlich. Dazu gehört die Ermittlung des Immobilienwertes durch einen erfahrenen, regionalen Profi-Makler. Gleichzeitig müssen auch alle bestehenden Zahlungsverpflichtungen erfasst werden. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Einbeziehung von Unterhaltszahlungen und eventuellen Nutzungsvorteilen zeigt, ob einer der Partner die Immobilie übernehmen und finanziell tragen kann.

Notverkauf und Teilungsversteigerung vermeiden

Wenn keiner der Partner die Immobilie halten kann, ist ein Verkauf oft die sinnvollste Lösung. Die Einnahmen können zur Tilgung von Restschulden und zur Schaffung einer finanziellen Basis für den Neuanfang genutzt werden. Ein Notverkauf oder eine Teilungsversteigerung sollten jedoch vermieden werden, da diese meist mit erheblichen finanziellen Verlusten einhergehen.

Gemeinsamer Verkauf als faire Lösung

Ein gemeinsamer Verkauf der Immobilie bietet mehrere Vorteile: Er ermöglicht eine faire Aufteilung des Erlöses, die Begleichung bestehender Schulden und in der Regel auch einen finanziellen Spielraum für den Neustart. Ein erfahrener Makler hilft dabei, die Immobilie schnell und zu einem marktgerechten Preis zu veräußern. Wichtig ist es, vorab bei der Bank mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen zu klären und steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Bei selbst genutzten Immobilien fällt in der Regel keine Spekulationssteuer an.

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Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
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