Energieausweis beim Immobilienverkauf: Pflicht, Arten & Tipps
Energieausweis beim Immobilienverkauf: Alles, was Sie wissen müssen
Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte, kommt um den Energieausweis nicht herum. Fehlt dieses Dokument oder wird es nicht fristgerecht vorgelegt, drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Lesen Sie hier, welche Arten von Energieausweisen es gibt und worauf Sie achten müssen.
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis zeigt auf einen Blick den Energiestandard eines Gebäudes. Er enthält unter anderem Informationen zu:
- Energieeffizienzklassen: Skala von A+ (sehr effizient) bis H (hoher Energieverbrauch)
- Heizungsart: z.B. Gas, Öl oder Fernwärme
- Baujahr der Immobilie
Für Käufer und Mieter ist der Energieausweis eine wichtige Orientierungshilfe, um den Energieverbrauch und die daraus resultierenden Kosten einzuschätzen.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis? Die Unterschiede erklärt
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
1. Der Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis basiert auf einer theoretischen Berechnung des Energiebedarfs. Hierbei spielen Faktoren wie:
- Dämmung der Außenwände
- Energieeffizienz der Fenster
- Heizungsanlage und Bauweise
Der Bedarfsausweis eignet sich besonders für Neubauten oder Immobilien ohne Verbrauchsdaten. Er bietet eine objektive Grundlage, berücksichtigt aber nicht das individuelle Heizverhalten der Bewohner.
2. Der Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Die Daten stammen aus Heizkostenabrechnungen und Warmwasserverbrauch. Er ist günstiger als der Bedarfsausweis, aber weniger aussagekräftig, da er stark von den Bewohnern abhängt.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Nur qualifizierte Fachleute dürfen Energieausweise ausstellen. Dazu gehören:
- Architekten und Bauingenieure
- Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzausbildung
- Zertifizierte Energieberater
Achten Sie auf seriöse Anbieter. Günstige Angebote im Internet sind oft mangelhaft. Listen mit unabhängigen Experten finden Sie z.B. bei der KfW-Bank, der dena oder dem BAFA.
Wann benötigen Sie den Energieausweis?
Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung der Immobilie vorgelegt werden. Bei Verstößen gegen die Vorgaben drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Für Verkäufer und Vermieter gilt daher: Der Energieausweis ist Pflicht.
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Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
Foto: © shironosov