Scheidung und Immobilie: Herausforderungen und Lösungen beim Zugewinnausgleich

Wenn zwei Menschen sich scheiden lassen, ist die Stimmung ohnehin schon meistens angespannt. Die Teilung einer gemeinsamen Immobilie kann das Ganze jedoch noch komplizierter machen. Möchte einer der Ehegatten nach der Scheidung in der Immobilie wohnen bleiben, scheitert dies oft daran, dass er den geschiedenen Partner nicht auszahlen kann. Der sogenannte Zugewinnausgleich, der eigentlich für eine faire Gütertrennung sorgt, führt in solchen Fällen oft zu finanziellen Herausforderungen.

Was bedeutet Zugewinngemeinschaft?

Rechtlich gesehen ist die Ehe eine sogenannte Zugewinngemeinschaft. Dabei bleibt das Eigentum jedes Ehepartners getrennt, auch während der Ehe. Allerdings wird bei einer Scheidung der während der Ehe erworbene Vermögenszuwachs (Zugewinn) zwischen den Partnern aufgeteilt – das nennt man Zugewinnausgleich. Doch wie wirkt sich das auf eine gemeinsam bewohnte Immobilie aus?

Fall 1: Die mit in die Ehe gebrachte Immobilie

Hat ein Ehegatte die Immobilie vor der Ehe gekauft oder geerbt, bleibt diese grundsätzlich sein Eigentum. Allerdings wird eine eventuelle Wertsteigerung während der Ehe beim Zugewinnausgleich berücksichtigt. Beispiel: Der Wert der Immobilie steigt von 300.000 Euro (bei Eheschließung) auf 600.000 Euro (bei Scheidung). Der geschiedene Ehepartner hat dann Anspruch auf die Hälfte des Wertzuwachses – also 150.000 Euro.

Fall 2: Die während der Ehe geerbte Immobilie

Wird eine Immobilie während der Ehe geerbt oder geschenkt, zählt der gesamte Wertzuwachs als Zugewinn. Bleibt der Wert derselbe wie bei Fall 1 (300.000 Euro Zuwachs auf 600.000 Euro), muss der Eigentümer 50 Prozent des Gesamtwerts – also 300.000 Euro – auszahlen. Kann diese Summe nicht aufgebracht werden, droht oft der Verkauf der Immobilie.

Fall 3: Die gemeinsame Immobilie

Wenn beide Ehepartner als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen sind, entfällt der Zugewinnausgleich für die Immobilie. In diesem Fall wird die Immobilie paritätisch geteilt. Möchte einer der Partner das Haus behalten, muss er dem anderen die Hälfte des Wertes auszahlen. Alternativ teilen sich beide den Verkaufserlös zu gleichen Teilen.

Fazit: Klärung und Beratung sind entscheidend

Die Teilung einer Immobilie nach einer Scheidung kann finanziell und emotional belastend sein. Eine fundierte Beratung und professionelle Unterstützung helfen Ihnen, die beste Lösung zu finden.

Sind Sie unsicher, ob ein Verkauf oder eine andere Lösung für Ihre Immobilie nach der Trennung sinnvoll ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

Robert Schüßler - Ihr Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner bei FLEXMAKLER
Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
IMMOBILIENBEWERTUNG
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Lassen Sie Ihren individuellen Fall von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater prüfen.

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