Wichtige Details beim Immobilienkaufvertrag
Worauf Sie beim Immobilienkaufvertrag achten sollten
Um eine Immobilientransaktion korrekt unter Dach und Fach zu bringen, muss einiges bedacht werden. Wenn Sie sich über den Kaufvertrag Gedanken machen, haben Sie die Verhandlungen vermutlich bereits hinter sich und stehen kurz vor dem Notartermin. Doch auf welche Vereinbarungen und Details im Vertrag müssen Sie achten, damit Ihnen keine Nachteile entstehen?
Der Kaufvertrag bildet die Basis für die Abwicklung einer jeden Immobilientransaktion. Wenn ein Haus oder eine Wohnung den Besitzer wechselt, treffen Käufer und Verkäufer eine verbindliche Vereinbarung.
Was ist die Rolle des Notars?
- Der Kaufvertrag muss notariell beglaubigt werden, um rechtskräftig zu sein.
- Notarkosten betragen ca. 1,5 Prozent des Kaufpreises und werden üblicherweise vom Käufer getragen.
- Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und berät beide Parteien.
Wann sollte Ihnen der Kaufvertrag vorliegen?
- Der Vertragsentwurf muss mindestens zwei Wochen vor dem Notartermin beiden Parteien vorliegen.
- Dies ermöglicht eine Überprüfung, gegebenenfalls durch einen Anwalt.
Was sollte im Kaufvertrag stehen?
- Angaben zu Verkäufer und Käufer, inklusive Bankverbindungen.
- Grundstücksbeschreibung (Flurkarte) und aktueller Grundbuchauszug.
- Klauseln wie „Gekauft wie gesehen“ bei Gebrauchtimmobilien.
- Auflistung etwaiger Mängel bei gebrauchten Gebäuden.
- Festlegung von Übergabeterminen und Sondervereinbarungen (z. B. übernommene Möbel, Heizöl).
- Sonderposten wie Möbel werden nicht in die Berechnung der Grunderwerbssteuer einbezogen.
Haben Sie Fragen zu den korrekten Vertragsinhalten für den Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
Weiterführende Informationen:
- Grundstückskaufvertrag auf Wikipedia
- Anzahl verkaufter Eigenheime in Deutschland
- Kaufpreis auf Wikipedia
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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