Das Immobilienerbe annehmen oder ausschlagen?

Geerbte Immobilie: Erbe annehmen oder ausschlagen?

Wenn Sie durch einen Erbfall eine Immobilie erhalten, ist es wichtig, sich ein genaues Bild von den VermÜgensverhältnissen des Verstorbenen zu machen. Nur so kÜnnen Sie entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen sollten. Gerade bei Verwandten, zu denen wenig Kontakt bestand, ist die Informationsbeschaffung eine besondere Herausforderung.

Erbe annehmen oder ablehnen?

Sie haben sechs Wochen Zeit, um das Erbe beim zuständigen Nachlassgericht auszuschlagen – Stichtag ist der Zeitpunkt, an dem Sie von der Erbschaft erfahren. Reagieren Sie innerhalb dieser Frist nicht, gilt das Erbe automatisch als angenommen. In Ausnahmefällen, etwa bei Wohnsitz im Ausland, kann die Frist verlängert werden.

VermÜgensverhältnisse prßfen

Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, sollten Sie die finanziellen Verhältnisse des Erblassers genau unter die Lupe nehmen:

  • Kontostand, Aktien, Fonds: Gibt es nennenswerte Ersparnisse oder Wertanlagen?
  • Schulden und Verbindlichkeiten: ÜberprĂźfen Sie laufende Kredite, BĂźrgschaften oder Verbraucher- und Immobiliendarlehen.
  • Gläubiger: Als Erbe Ăźbernehmen Sie auch die Schulden des Erblassers. Eine unklare Finanzlage kann riskant sein.

Nachlasspflegschaft als Schutzmechanismus

Bei unübersichtlichen Unterlagen oder schwer verständlichen Vermögensverhältnissen können Sie oder andere Beteiligte eine Nachlasspflegschaft beim Nachlassgericht beantragen. Dies dient dazu, den Nachlass vom Privatvermögen der Erben zu trennen. Überraschende Forderungen von Gläubigern treffen damit nicht Ihr persönliches Vermögen. Die Haftung wird so begrenzt.

Digitaler Nachlass

Immer wichtiger wird auch der digitale Nachlass. E-Mail-Accounts, Social-Media-Profile oder Websites des Verstorbenen mĂźssen verwaltet oder gelĂśscht werden. Hier kann ein digitaler Nachlassverwalter unterstĂźtzen.

Immobilien genau prĂźfen

Falls zum Erbe eine oder mehrere Immobilien gehĂśren, ist eine genaue PrĂźfung unverzichtbar:

  • Mehrfamilienhäuser: Zustand des Gebäudes, Vermietungsstand, anstehende Renovierungen und RenditemĂśglichkeiten sollten unter die Lupe genommen werden. Ein Verwalter kann hilfreiche AuskĂźnfte geben.
  • Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung: Zustand, Ausstattung und eventueller Sanierungsstau sind entscheidend. Bei Unsicherheiten lohnt sich die Einschaltung eines Gebäudesachverständigen, Architekten oder Maklers.

Sollten die nĂśtigen Sanierungskosten zu hoch sein, die Immobilie ungĂźnstig gelegen oder nicht rentabel sein, kann ein Verkauf die bessere Option sein.

Sie wissen nicht, ob es sinnvoll ist, die geerbte Immobilie anzunehmen? Wir schätzen für Sie den Wert ein. 📩
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Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
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