Erbschein beantragen: Voraussetzungen und Tipps für Erbimmobilien

Erbschein beantragen: Voraussetzungen und Tipps für Erbimmobilien

Sie haben eine Immobilie geerbt, aber kein notariell beglaubigtes Testament liegt vor? In diesem Fall benötigen Sie einen Erbschein, um die Erbfolge nachzuweisen und die Immobilie zu verkaufen.

Was ist ein Erbschein und wann wird er benötigt?

Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das beim Nachlassgericht beantragt wird. Es bestätigt:

  • Wer der Erbe ist
  • Wie groß der Erbanteil ist

Ein Erbschein ist erforderlich, wenn:

  • Kein notariell beglaubigtes Testament oder Erbvertrag vorliegt
  • Eine Grundbuchänderung bei einer geerbten Immobilie beantragt wird

Wichtig: Mit der Beantragung des Erbscheins akzeptieren Sie das Erbe – ein späteres Ausschlagen ist dann nicht mehr möglich.

Welche Schritte sind notwendig?

Um die geerbte Immobilie zu verkaufen, sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Erbschein beim Nachlassgericht beantragen – das Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen ist zuständig.
  2. Grundbuchänderung beantragen – Sie werden als neuer Eigentümer eingetragen.
  3. Verkauf der Immobilie – Voraussetzung ist der Nachweis der Eigentümerschaft.

Alternativen: Liegt ein notariell beglaubigtes Testament oder ein Erbvertrag vor, kann der Erbschein entfallen. Allerdings verlangt das Grundbuchamt in einigen Fällen dennoch zusätzliche Nachweise.

Die gesetzliche Erbfolge

Ohne Testament oder Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge:

  • Erste Ordnung: Kinder und Enkel
  • Zweite Ordnung: Eltern und Geschwister
  • Dritte Ordnung: Großeltern, Onkel und Tanten

Die Höhe der Erbschein-Gebühren richtet sich nach dem Wert der Immobilie und wird vom Nachlassgericht festgelegt.

Haben Sie Fragen zu Ihrer geerbten Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Robert Schüßler - Ihr Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner bei FLEXMAKLER
Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
IMMOBILIENBEWERTUNG
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.

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