Erfolgreiche Immobilienbesichtigungen: So überzeugen Sie Käufer

Wer in Deutschland Vermögenswerte wie Immobilien, Geld oder andere Besitztümer erbt, muss in der Regel Erbschaftssteuer zahlen. Diese Steuer fällt an, um den Staat an den Übergang von Vermögen zu beteiligen. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt dabei von mehreren Faktoren ab, insbesondere von der Verwandtschaft zum Erblasser und dem Wert des geerbten Vermögens. Die genauen gesetzlichen Regelungen sind im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) festgelegt, das die Berechnung und die Freibeträge regelt.

Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?
Die Erbschaftssteuer wird in drei verschiedenen Steuerklassen eingeteilt, die sich nach der Verwandtschaft zum Erblasser richten. Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher ist der Freibetrag und desto geringer die Steuerbelastung. Es gibt drei Steuerklassen:

  • Steuerklasse I: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkel (wenn die Eltern des Erblassers bereits verstorben sind) und Eltern von minderjährigen Kindern. Diese Gruppe hat die höchsten Freibeträge und die niedrigsten Steuersätze.
  • Steuerklasse II: Enkel, Schwiegerkinder, Geschwister, Neffen und Nichten. Sie haben niedrigere Freibeträge und höhere Steuersätze als die Steuerklasse I.
  • Steuerklasse III: Alle anderen Personen, wie Freunde, entfernte Verwandte oder Nichtverwandte, die ebenfalls geerbtes Vermögen versteuern müssen. Diese Gruppe hat die niedrigsten Freibeträge und die höchsten Steuersätze.

Freibeträge und Steuerfreibeträge
Die Höhe der Erbschaftssteuer wird durch die Freibeträge beeinflusst, die je nach Steuerklasse variieren. Einige Beispiele für die Freibeträge sind:

  • Ehepartner: Bis zu 500.000 Euro steuerfrei.
  • Kinder: Bis zu 400.000 Euro steuerfrei.
  • Enkel: Bis zu 200.000 Euro steuerfrei.
  • Freunde und entfernte Verwandte: Nur bis zu 20.000 Euro steuerfrei.

Sobald der Wert des geerbten Vermögens den jeweiligen Freibetrag übersteigt, wird die Steuer auf den überschüssigen Betrag erhoben. Der Steuersatz steigt dabei je nach Wert des Erbes und der Steuerklasse an.

Wie hoch ist der Steuersatz?
Der Steuersatz variiert je nach Höhe des geerbten Vermögens und der Steuerklasse. In Steuerklasse I beginnt der Steuersatz bei 7 % und kann bis zu 30 % betragen, je nachdem, wie hoch der Wert des Erbes ist. In den Steuerklassen II und III sind die Steuersätze deutlich höher, mit einem Beginn bei 15 % und einem Höchstsatz von 50 % für besonders hohe Erbschaften.

Besondere Regelungen für Immobilien
Bei der Erbschaft von Immobilien gibt es besondere steuerliche Regelungen. Der Marktwert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls wird zur Berechnung der Erbschaftssteuer herangezogen. In manchen Fällen können jedoch auch steuerliche Vergünstigungen wie der sogenannte „Verschonungsabschlag“ für selbstgenutzte Immobilien zur Anwendung kommen, um die Steuerlast zu mindern.

Fazit: Die Erbschaftssteuer kann eine erhebliche Belastung darstellen, besonders bei hohen Vermögenswerten. Eine frühzeitige Planung und Beratung, insbesondere im Hinblick auf die Freibeträge und Steuersätze, kann dabei helfen, die Steuerlast zu minimieren. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einem Steuerberater oder Anwalt zu beraten, um die steuerlichen Auswirkungen der Erbschaft optimal zu gestalten und gegebenenfalls durch Schenkungen oder andere Maßnahmen den Übergang des Vermögens zu optimieren.

  1. Interessenten gezielt auswählen

Die Nachfrage nach Immobilien ist hoch. Statt Ihre Zeit mit Besichtigungstouristen zu verschwenden, sollten Sie Interessenten vorab filtern:

  • Verwenden Sie aussagekräftige Inserate mit hochwertigen Fotos.
  • Bieten Sie Interessentenfragebögen an, um ernsthafte Käufer zu identifizieren.
  • Vermeiden Sie offene Besichtigungen, die oft mehr Chaos als Erfolg bringen.
  1. Immobilie optimal präsentieren

Der erste Eindruck zählt – und kann entscheidend für den Verkaufspreis sein:

  • Räumen Sie gründlich auf und entfernen Sie persönliche Gegenstände.
  • Investieren Sie in kleine Verbesserungen, wie einen frischen Anstrich.
  • Nutzen Sie Homestaging, um die Immobilie einladend zu gestalten.
  1. Fachlich gut vorbereitet sein

Käufer haben Fragen – seien Sie darauf vorbereitet:

  • Kennen Sie alle wichtigen Daten zur Immobilie, wie Baujahr und Energieverbrauch.
  • Recherchieren Sie Details zur Umgebung, wie Schulen und Einkaufsmöglichkeiten.
  • Klären Sie eventuelle Mängel offen und machen Sie deren Berücksichtigung im Angebotspreis deutlich.

Ein Immobilienmakler kann Ihnen helfen, Interessenten gezielt auszuwählen, Besichtigungen durchzuführen und professionell zu verhandeln. Mit einem Experten sparen Sie Zeit und maximieren den Verkaufserlös.

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Robert Schüßler - Ihr Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner bei FLEXMAKLER
Robert Schüßler
Immobilienbewerter (EIA und IHK)
IMMOBILIENBEWERTUNG
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte lassen Sie sich in Ihrem Einzelfall von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten.

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